Version 24.08.2026
Hosting-AGB (B2B)
Die deutsche Fassung ist maßgeblich.
1. Geltung und Anbieter
Diese Bedingungen gelten für Managed-Hosting-Verträge zwischen Dominik Weber, SimplifyVision, Jöllenbecker Str. 143, 33613 Bielefeld („SimplifyVision“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherbestellungen sind ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung.
2. Bestellung und Vertragsschluss
Die Online-Bestellung ist ein verbindliches Angebot des Kunden. Die automatische Eingangsbestätigung ist keine Annahme. Der Vertrag entsteht durch ausdrückliche Annahmeerklärung von SimplifyVision. Bei technisch ungeeigneten oder sicherheitskritischen Anwendungen kann SimplifyVision die Bestellung ablehnen oder ein angepasstes Angebot vorlegen.
3. Leistung
Tarif, Ressourcen, Managementleistungen und optionale Anwendungspflege ergeben sich aus Bestellung und Leistungsbeschreibung. Infrastruktur wird grundsätzlich in einem Rechenzentrum von netcup in Nürnberg betrieben. SimplifyVision darf technisch gleich- oder höherwertige Infrastruktur einsetzen, wenn Sicherheit, Standort und vereinbarte Leistung erhalten bleiben.
4. Bereitstellung und Mitwirkung
Die Bereitstellung erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktags nach Vertragsannahme, Eingang der Erstzahlung und Vorliegen notwendiger Zugangsdaten. Der Kunde liefert vollständige, rechtmäßige Inhalte, Ansprechpartner, Domains und technische Informationen und prüft Freigaben zeitnah.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Monatliche Gebühren werden im Voraus fällig. Bei jährlicher Vorauszahlung wird ausschließlich die Servergebühr um 10 % reduziert. Care-, Einrichtungs- und Prüfgebühren bleiben ungekürzt. Care wird stets für zwölf Monate im Voraus berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann SimplifyVision nach Ankündigung Leistungen einschränken, soweit dies verhältnismäßig ist.
6. Laufzeit und Kündigung
Reiner Serverbetrieb ohne Care läuft bei monatlicher Abrechnung auf unbestimmte Zeit und kann mit 14 Tagen zum Ende des Abrechnungsmonats gekündigt werden. Bei jährlicher Serverabrechnung sowie bei jedem Paket mit Anwendungspflege beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate. Diese Verträge verlängern sich jeweils um zwölf Monate, sofern nicht mit vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
7. Betrieb, Wartung und Änderungen
SimplifyVision führt notwendige Sicherheits- und Wartungsarbeiten durch. Planbare Arbeiten werden möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten angekündigt. Sofortmaßnahmen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen, wenn Sicherheit oder Stabilität dies erfordern. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie individuell als SLA vereinbart wurde.
8. Sicherungen
Enthalten sind tägliche verschlüsselte Sicherungen mit sieben Tagen Vorhaltung gemäß Leistungsbeschreibung. Backups reduzieren Risiken, ersetzen aber kein kundenseitiges Archivierungs- oder Aufbewahrungskonzept. Wiederherstellungen nach einer von SimplifyVision zu vertretenden Betriebsstörung sind enthalten; sonstige Wiederherstellungen können nach Aufwand berechnet werden.
9. Zulässige Nutzung
Unzulässig sind rechtswidrige Inhalte, Spam, Schadsoftware, Angriffe, Mining, öffentliche Proxy-Dienste und Nutzungen, die Sicherheit oder Leistung Dritter beeinträchtigen. Bei konkreter Gefahr darf SimplifyVision betroffene Dienste vorübergehend sperren und informiert den Kunden unverzüglich.
10. Anwendungspflege
WordPress-, WooCommerce-, TYPO3- und Web-App-Care ist eine laufende Pflegeleistung mit zwölfmonatiger Mindestlaufzeit und kein einzeln buchbarer Update- oder Reparaturauftrag. Vor Beginn ist ein kostenpflichtiger Erstcheck erforderlich: WordPress 149 €, WooCommerce 299 €, TYPO3 ab 490 € netto; Web-Apps werden technisch geprüft und individuell angeboten. Enthalten sind ausschließlich kompatible Sicherheits-, Patch- und reguläre Wartungsupdates innerhalb des vereinbarten Systemstands. Versionssprünge mit Breaking Changes, Major-Upgrades, notwendige Migrationen, Reparaturen bestehender Fehler, inkompatible oder nicht mehr gepflegte Erweiterungen, Inhaltsarbeiten und kundenspezifischer Code werden nach technischer Prüfung gesondert angeboten.
11. Mängel und Haftung
Der Kunde meldet Störungen mit nachvollziehbaren Angaben. SimplifyVision haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Recht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
12. Datenschutz
Soweit SimplifyVision personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien den bereitgestellten Vertrag zur Auftragsverarbeitung. netcup kann als Unterauftragsverarbeiter für Rechenzentrums- und Infrastrukturleistungen eingesetzt werden.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit zulässig, ist Gerichtsstand Bielefeld. Änderungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.